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Wohnriester

WohnRiester-Darlehen
Mit Riester ins Eigentum
Wohneigentum ist fester Bestandteil der Altersvorsorge. Auch Vater Staat fördert gezielt die eigenen vier Wände für Ihren Ruhestand. Überzeugen Sie sich von den Vorteilen unseres WohnRiester-Darlehens!
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Gern beantworten wir Ihnen Fragen.

Stichwort Wohnriester. Was sich dahinter verbirgt, erfahren Sie hier. Gern beraten wir Sie individuell. Rufen Sie uns an!



 
Was ist die neue Eigenheimrente?

Mit dem „Eigenheimrentengesetz“ wird nun selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge mit Riester-Zulagen gefördert - gleichberechtigt neben privaten Rentenversicherungen, Fondssparprodukten und Banksparplänen. Auch Einzahlungen auf Bausparverträge werden damit förderfähig.
 
Ab wann gilt das neue Gesetz?

Das Gesetz gilt rückwirkend zum 1. Januar 2008.
 
Wofür kann ich die Eigenheimrente einsetzen?

Wer bereits einen Riester-Altersvorsorgevertrag bespart, kann daraus einen beliebigen Betrag bis zu 75 Prozent oder das gesamte angesparte Kapital für den Kauf, Bau oder die Entschuldung einer selbst bewohnten Immobilie oder den Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften einsetzen.
Die staatlichen Zulagen können auch für die Tilgung von Wohnbaudarlehen verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Immobilie nach dem 31. Dezember 2007 gekauft bzw. gebaut wurde und selbst genutzt wird. Auch der Erwerb von Dauerwohnrechten, etwa in einem Seniorenheim, wird gefördert.
 
Kann ich mit Riester mein Haus modernisieren?

Nein. Modernisierungs-, Renovierungs-, An- und Umbaumaßnahmen werden leider nicht gefördert.
 
Kann ich auch einfach aus einem bestehenden Riester-Vertrag auf eine Eigenheimrente umsteigen?

Wer kurzfristig eine Immobilie kaufen möchte, darf die angesparte Summe nach Abschluss des Kaufvertrags aus dem bisherigen Riester-­Vertrag entnehmen und kann sie vollständig zur Finanzierung des neuen Wohn­eigentums einsetzen.
Der Sparer kann also in diesem Fall schon weit vor Rentenbeginn das angesparte Riester-Guthaben zu 100 Prozent nutzen. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2008 geschlossen wurden, gilt eine Übergangsregelung: Riester-Sparer, die in den Jahren 2008 oder 2009 Geld daraus entnehmen wollen, müssen mindestens 10.000 Euro entnehmen.
 
Wird das zur Finanzierung eingesetzte Riester-Vermögen auch als Eigenkapital anerkannt?

Ja. Das auf einem bestehenden Riester-Vertrag angesparte Kapital wird von der SIGNAL IDUNA Bauspar AG als Eigenkapital anerkannt. Ein großer Vorteil für Bauherren und Käufer, denn in der Regel gilt: Je mehr eigene Mittel vorhanden sind, desto niedriger fällt auch die monatliche Rate für das Darlehen aus.
 
Gibt es Altersgrenzen?

Die Eigenheimrente kann bis zum 60. Lebensjahr angespart werden - dann wird spätestens ausgezahlt.
 
Kann ich mir zusätzlich auch die Wohnungsbauprämie sichern?

Ja, aber nur, wenn Sie dafür einen separaten Bausparvertrag abschließen. Das hat den Vorteil, dass Sie damit auch modernisieren und renovieren können. Das geht mit einem Riester-Vertrag nicht.
 
Die Eigenheimrente ist ein Baustein meiner Immobilienfinanzierung. Was passiert, wenn ich mein Haus verkaufe?

Dann muss die Fördersumme in einen Riester-Vertrag überführt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums in ein neues, selbst genutztes Wohneigentum investiert werden.
 
Muss ich die Riester-Rente versteuern?

Ja, wer vor der Rente steuerfrei anspart, muss mit Renteneintritt die Auszahlung versteuern. Für Riester-Geldprodukte heißt das: Die Rente, die aus der Riester-Versicherung, dem Fondsprodukt oder Banksparplan fließt, muss der Sparer im Ruhestand versteuern. Die ist jedoch meist günstig, weil der Steuersatz im Ruhestand deutlich unter dem Steuersatz zur Zeit der aktiven Berufstätigkeit liegt.
 
Wie funktioniert die Wohnriester-Besteuerung?

Bei der Eigenheimrente fließt natürlich keine monatliche Rente, die besteuert werden könnte. Die geförderten Tilgungsbeiträge (Zulage und Eigenleistung) und gegebenenfalls der Entnahmebetrag werden deshalb erst einmal auf einem fiktiven „Wohnförderkonto“ erfasst und bis zum Eintritt in den Ruhestand mit 2 Prozent jährlich verzinst.
Auf die so errechnete Summe zahlt der Förderberechtigte anschließend Steuern. Er hat die Wahl zwischen Einmalzahlung der Gesamtsumme, wofür es 30 Prozent Steuerrabatt gibt, und der monatlichen Zahlung der Steuerschuld über 25 Jahre hinweg. Im Gegenzug profitieren Wohneigentümer von der Mietersparnis, da sie ja bereits in den eigenen vier Wänden leben.
uid:103 / 13.10.2009 12:59:41 / 29730
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